{"id":100,"date":"2009-04-20T13:45:51","date_gmt":"2009-04-20T11:45:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.maximiliankuball.de\/?page_id=100"},"modified":"2026-01-08T16:15:57","modified_gmt":"2026-01-08T14:15:57","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.maximiliankuball.de\/index.php\/kontakt\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"post\">\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) Maximilian Kuball, freier Journalist<\/strong><\/p>\n<p><em>Allgemeines:<\/em><br \/>\nDiese Gesch\u00e4ftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeitr\u00e4ge (Material). Geliefertes Material bleibt stets Eigentum des Reporters. Es wird vor\u00fcbergehend zur Aus\u00fcbung der Rechte f\u00fcr die auf der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenen Nutzungsarten \u00fcberlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung des Materials und die Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen, soweit in der Auftragsbest\u00e4tigung nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist. Abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich best\u00e4tigt sind. Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch f\u00fcr Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.<\/p>\n<p><em>Honorare:<\/em><br \/>\nJede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die H\u00f6he des Honorars richtet sich nach Art und Lieferung der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Die Rubrik \u201cHinweis\u201d gilt erg\u00e4nzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. Honorare sind sogleich nach der Ver\u00f6ffentlichung zur Zahlung f\u00e4llig, jedoch sp\u00e4testens zwei Wochen nach der Erkl\u00e4rung, dass der Beitrag angenommen ist. Soweit nichts anderes vereinbart wird, tritt sp\u00e4testens 30 Tage nach F\u00e4lligkeit und Rechnungserhalt der Verzug ein mit dem gesetzlichen Verzugszins in H\u00f6he von 8 Prozent \u00fcber dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.<\/p>\n<p>Sollte das Material innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, mindestens jedoch nach vier Wochen nach Materialeingang beim Besteller, keine Verwendung im Medium des Bestellers finden, so erh\u00e4lt der Reporter ein Ausfallhonorar von mindestens 75% des vereinbarten Honorars \u2013 soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden sind.<\/p>\n<p><em>Urheberrecht:<\/em><br \/>\nHat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erkl\u00e4rt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die einger\u00e4umten Rechte gelten nur f\u00fcr den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des urspr\u00fcnglich einger\u00e4umten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Reporters erlaubt. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.<\/p>\n<p>Einger\u00e4umte Nutzungsrechte k\u00f6nnen ohne Zustimmung des Reporters auch dann nicht \u00fcbertragen werden, wenn die \u00dcbertragung im Rahmen der Gesamtver\u00e4u\u00dferung eines Unternehmens oder der Ver\u00e4u\u00dferung von Teilen eines Unternehmens geschieht (\u00a7 34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. \u00a7 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen m\u00fcssen gesondert vereinbart werden.<\/p>\n<p>Die Weitergabe des Materials oder die \u00dcbertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Reporters nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Reporters nicht in ein Datenbanksystem oder dergleichen eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Das Material darf im Sinne des \u00a7 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeintr\u00e4chtigt werden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.<\/p>\n<p>Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verf\u00e4lscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grunds\u00e4tze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Ein Urhebervermerk im Sinne von \u00a713 UrhG wird stets verlangt, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identit\u00e4t des Urhebers und der Zuordnung zum jeweiligen Beitrag bestehen kann. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Die \u00dcbertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Reporter ein Belegexemplar gem. \u00a7 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.<\/p>\n<p><em>Haftung, Kosten:<\/em><br \/>\nBei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzanspr\u00fcche ein Mindesthonorar in H\u00f6he des zweifachen Nutzungshonorars f\u00e4llig.<\/p>\n<p>Unterbleibt die Namensnennung des Reporters nach \u00a7 13 UrhG, oder verst\u00f6\u00dft der Besteller gegen \u00a7 14 UrhG, so hat der Reporter Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlags von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuz\u00fcglich evtl. Verwaltungskosten. Der Besteller hat dem Reporter von aus der Unterlassung des Urhebervermerks oder Entstellung des Werkes resultierenden Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen.<\/p>\n<p><em>Gew\u00e4hrleistung:<\/em><br \/>\nSofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zun\u00e4chst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen. Soweit eine Nachbesserung nicht m\u00f6glich oder kostenm\u00e4\u00dfig unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zur\u00fccktreten, weitergehende Schadenersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Der Auftraggeber tr\u00e4gt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung von Beitr\u00e4gen. Der Reporter \u00fcbernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Rechte Dritter wegen einer Ver\u00f6ffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in ver\u00f6ffentlichten Beitr\u00e4gen erw\u00e4hnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdr\u00fcckliche oder stillschweigende Gew\u00e4hr f\u00fcr deren Pers\u00f6nlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Anspr\u00fcche infolge einer Ver\u00f6ffentlichung durch den Auftraggeber. F\u00fcr die Kl\u00e4rung solcher Rechte ist regelm\u00e4\u00dfig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Pr\u00fcfung der Zul\u00e4ssigkeit einer Ver\u00f6ffentlichung tragen. Sofern zwischen dem Reporter und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gew\u00e4hr f\u00fcr bestimmte Rechte Dritter \u00fcbernommen wurde oder was als bestimmungsm\u00e4\u00dfige Eigenschaft des Materials und zul\u00e4ssiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig f\u00fcr den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.<\/p>\n<p>Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Anspr\u00fcche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Reporter von allen damit verbundenen Kosten frei zu stellen, es sei denn, den Reporter trifft die Haftung gegen\u00fcber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Abs\u00e4tzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte \u00fcbertr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Der Reporter haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von dem Reporter angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren \u00dcbermittlungen oder diesen beigef\u00fcgten Anh\u00e4ngen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datentr\u00e4gern oder aus\/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Ger\u00e4ten des Reporters. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstige Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchen\u00fcbliche Ma\u00dfnahmen zu sch\u00fctzen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.<\/p>\n<p><em>Hinweis:<\/em><br \/>\nFalls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind f\u00fcr die Honorierung bei Textbeitr\u00e4gen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft (MFJ) anzuwenden.<\/p>\n<p><em>Anzuwendendes Recht:<\/em><br \/>\nF\u00fcr jede Verwendung gelten neben den vorstehenden Konditionen und den im Einzelfall getroffenen schriftlichen Vereinbarungen im \u00dcbrigen stets die Bestimmungen des Rechtes, insbesondere des Urheberrechtes der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort ist f\u00fcr beide Teile, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, der Wohnsitz des Journalisten.<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) Maximilian Kuball, freier Journalist Allgemeines: Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeitr\u00e4ge (Material). Geliefertes Material bleibt stets Eigentum des Reporters. Es wird vor\u00fcbergehend zur Aus\u00fcbung der Rechte f\u00fcr die auf der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenen Nutzungsarten \u00fcberlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. 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